Allgemeine Geschäftsbedingungen 

von "Das TicketTeam" im Geschäftsverkehr mit Agenturen, Stand: 20.02.04

„Das TicketTeam“ ist der Handelsname der team reisen GmbH, zur Zeit ansässig Hauptstrasse 8, 10827 Berlin, nachfolgend als das TicketTeam bezeichnet. Vertragspartner des TicketTeams sind in der Regel Reisebüros oder ähnlich arbeitende Vermittler von Flugreisen, die nachfolgend als Agentur bezeichnet werden. Zur Abwicklung der angebotenen Leistungen ermächtigt das TicketTeam verschiedene Firmen mit Sitz im In- und Ausland, nachfolgend als Erfüllungsgehilfen bezeichnet. 

 

1. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Bedin­gungen sind Grundlage sämtlicher Angebote, Verein­barungen und Verträge des TicketTeams, auch wenn es sich in Zukunft nicht ausdrücklich auf sie beruft. Die AGB werden von der Agentur durch Auf­trags­­erteilung oder Entgegennahme der Leistung anerkannt. Abwei­chen­­de Bedingungen der Agentur, die das TicktTeam nicht ausdrücklich schrift­­lich anerkennt, sind für es unverbindlich, auch wenn es diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

2. Rechtsstellungen der Parteien

Das Ticket Team bietet der Agentur als Vermittler den Verkauf von Linien- und Charterflügen an. Es gelten ausschließlich die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Die Agentur verkauft die durch Ticket Team angebotenen Linien- und Charterflüge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der team reisen GmbH ist die Agentur nicht berechtigt. Im Rahmen der einzelnen Reisevermittlungen tritt das TicketTeam lediglich als Vermittler für die angebotenen Linien- und Charterflüge der Fluggesellschaften gegenüber der Agentur auf.

 

3. Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistungen des TicketTeams

Zum Verkauf der durch das TicketTeam angebotenen Produkte und zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch die Agentur ist ein beiderseitig unterschriebener Agenturvertrag und eine gültige Anmeldung der Agentur beim zuständigen Gewerbeamt mit dem Gewerbezweck „Verkauf oder Vermittlung von Reisen oder Beförderungsleistungen“ oder Vergleichbares  notwen­dig. Agenturen im Ausland unterliegen dabei den Bestimmungen des Landes ihres Firmensitzes welche den Verkauf von Reisen oder Beförderungsleistungen regeln.

 

4. Geltendmachung von Forderungen 

Reklamationen oder Regressforderungen der Kunden sind von den Kunden oder der Agentur direkt gegenüber den Fluggesellschaften geltend zu machen, wenn offensichtlich das TicketTeam kein Verschulden trifft. Ansprüche der Agentur wegen eventueller Vermittlungsfehler des TicketTeams sind im Innenverhältnis des Agenturvertrages geltend zu machen. Die Kompetenzen und die Haftung der Erfüllungsgehilfen sind zwischen diesen und dem TicketTeam in separaten Verträgen geregelt. Es ist daher rechtlich unerheblich, ob die angebotenen Leistungen vom TicketTeam oder dessen Erfüllungsgehilfen erbracht werden, es sei denn, die Agentur beauftragt einen Erfüllungsgehilfen ohne Wissen des TicketTeams mit der Erbringung von Leistungen. In diesem Fall haftet der Erfüllungsgehilfe im Rahmen seiner AGB auch ohne bestehendes Vertragsverhältnis mit der Agentur oder umgekehrt.

 

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für das Mahnverfahren – ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

 

6. Sonstiges

6.1. Sollten Regelungen dieser AGB nicht in Einklang mit den Paragraphen des Agenturvertrages zu bringen sein, gelten die Regelungen des Agenturvertrages.

 

6.2. Änderungen oder Ergänzungen der AGB sind der Agentur schriftlich mitzuteilen und gestatten der Agentur die Ausübung des im Agenturvertrag geregelten, außerordentlichen Kündigungs­rechtes.

 

Stand der AGB:  20.02.04